Mit rund 55.000 Einwohnenden spielt die Stadt Schweinfurt eine zentrale Rolle im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Region Mainfranken. Als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum von Mainfranken verbindet Schweinfurt die umliegenden Gemeinden mit Bus- und Bahnlinien. Der Schweinfurter Hauptbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt und bietet unter anderem Verbindungen nach Würzburg. Innerhalb der Stadt macht ein gut ausgebautes Busnetz die Bevölkerung mobil. Schweinfurt ist zudem Teil des Verkehrsverbunds NVM. Das Ergebnis: eine vernetzte Region mit einem einheitlichen Tarifsystem des ÖPNV.
Immer die passende Fahrkarte in Schweinfurt
FAQ: Was ändert sich in Schweinfurt?
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Was ändert sich mit dem neuen Verbund?
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An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden? Wer ist wofür zuständig?
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Wann kommt der Verkehrsverbund?
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Wieso ist der Beitritt zum Verkehrsverbund sinnvoll?
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Wieso sind die Preissprünge teilweise so hoch?
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Gibt es weiterhin die Flexikarte?
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Ich habe ein eTicket mit Monatskarte/Jahreskarte. Gibt es das weiterhin?
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Was ändert sich noch am Tarif?
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Kann ich mit einem Ticket dann auch die Landkreisbusse und die Bahn nutzen?
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Was muss ich beachten, wenn ich ein Deutschlandticket habe?
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Wo kann ich eine Verbund-Monatskarte kaufen?
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Wo sehe ich, was eine Fahrt innerhalb Schweinfurts kostet?
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Was kosten die Fahrscheine zukünftig?
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Kann ich mit einem Fahrschein innerhalb einer Stunde hin- und zurückfahren?
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Wer entscheidet über den Tarif?

Sicher zur Schule – mit dem ÖPNV der Stadt Schweinfurt
Selbstverständlich stellt die Stadt Schweinfurt sicher, dass der Nachwuchs sicher zur Schule kommt. Voraussetzung ist, dass die Kinder eine staatliche oder öffentliche Schule besuchen und dass der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur Schule bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 mit 4 mehr als zwei Kilometer bzw. ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt.
Übrigens: Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die volle Übernahme der Fahrtkosten. Sie können jedoch einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten stellen, wenn die Fahrtkosten 465 Euro pro Familie und Jahr übersteigen.
Weitere Infos dazu und wie Du Deine Ansprüche geltend machst, gibt es bei Klick auf folgenden Button:
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