Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen des NVM

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Online-Gewinnspiel NVM-Schnappschuss („Gewinnspiel“). Das Gewinnspiel wird veranstaltet von der Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH, Juliuspromenade 40-44, 97070 Würzburg („NVM“).

Weitere Informationen zur Veranstalterin finden Sie unter https://www.nahverkehr-mainfranken.de/impressum/.

1. Teilnahme am Gewinnspiel

1.1 Die Teilnahme ist freiwillig. Die Teilnahme sowie die Gewinnchancen sind unabhängig von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist an die Bedingung geknüpft, dass wir Ihre Daten zu Werbezwecken verarbeiten dürfen.

1.2 Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet hat und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter der NVM und deren Angehörige.

1.3 Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Website der NVM.

1.4 Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer ein Foto eines NVM-Gewinnspiel-Busses anfertigen und auf der NVM-Website unter https://www.nahverkehr-mainfranken.de/schnappschuss/  über ein Formular hochladen. NVM-Gewinnspiel-Busse sind Busse der NVM, die im Nahverkehr eingesetzt werden und mit einer Folie beklebt sind, welche auf das Gewinnspiel hinweist. Das Foto muss die Außenseite des Busses zeigen. Auf dem Foto dürfen keine anderen Personen erkennbar sein.

1.5 Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 29.01.2025 bis zum 31.05.2025 statt. Einsendeschluss für den jeweiligen Monat ist der letzte Tag des Monats.

1.6 Jeder Teilnehmer darf mit mehreren, verschiedenen Foto teilnehmen. Jedes Foto darf nur einmal eingereicht werden. Fotoserien mit demselben Motiv gelten nicht als verschiedene Fotos.

1.7 Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook oder einem mit diesen verbundenen Unternehmen. Er wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und verantwortlich für Planung, Organisation und Durchführung des Gewinnspiels und Herausgeben der Gewinne ist in keiner Weise Instagram oder Facebook, sondern ausschließlich die NVM. Die Teilnehmer können gegenüber Instagram oder Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen.

2. Gewinne, Gewinnermittlung

2.1 Das Gewinnspiel findet über mehrere Monate statt. In der ersten Woche eines jeden neuen Monats wählt die NVM unter den Teilnehmern, welche im vergangenen Monat unter Beachtung der Teilnahmebedingungen Fotos eingesendet haben, per Zufallsverfahren fünf Gewinner aus. Die Auswahl erfolgt, indem die NVM unter Verwendung des Tools Number Picker Wheel (https://pickerwheel.com/tools/random-number-generator/) eine zufällige Zahl generiert. Die dem jeweiligen Foto mittels des IT-Dienstleisters zugeteilt ID, welche der generierten Zahl entspricht, markiert den Gewinner.

2.2 Unter den fünf Gewinnern eines jeden Monats wird zudem ein Sondergewinn verlost. Zur Verlosung dieses Sondergewinns werden die Fotos der Gewinner in der Instagram-Story der NVM veröffentlicht. Alle Instagram-Nutzer können sodann für 24 Stunden abstimmen, welches der fünf Fotos das Beste ist. Den Sondergewinn gewinnt der Teilnehmer, dessen Foto die meisten Stimmen erhält.

2.3 Der Gewinn ist für jeden der ausgewählten Gewinner ein Gutscheincode für ein Mainfranken-Ticket Solo, welcher im Warenkorb der NVM-Ticket-App eingelöst werden kann. Das Mainfranken-Ticket Solo berechtigt den Gewinner . für einen Tag zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Linienverkehr im Verkehrsverbund Nahverkehr Mainfranken. Das Mainfranken-Ticket Solo gilt für eine Person ohne weitere Mitnahmeregelungen. Der Gültigkeitszeitraum des Tickets ist frei wählbar, jedoch längstens bis einschließlich 30.09.2025. Es gelten die Beförderungsbedingungen des NVM unter https://www.nahverkehr-mainfranken.de/wp-content/uploads/sites/3/2024/12/nvm_tarife-und-befoerderungsbedigungen.pdf

2.4 Der Sondergewinn ist ein variierender Gutschein für eine Person für eine Aktivität oder den Besuch einer Einrichtung.

2.5 Die Gewinner werden durch die NVM per E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt.

2.6 Die Gewinner werden innerhalb einer Woche nach der Auslosung über die Social Media (Facebook, Instagram) Profile der NVM sowie über die Website der NVM namentlich bekanntgegeben. Die eingesendeten Bilder werden veröffentlicht und auf den Social Media Profilen der NVM in einem Story-Highlight gespeichert.

2.7 Der Anspruch auf einen Gewinn ist nicht übertragbar.

2.8 Der Sondergewinn wird entweder mittels E-Mail oder auf dem Postweg übersandt.

2.9 Der Gegenwert eines Gewinns wird nicht in bar ausgezahlt.

3. Haftung

3.1 Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der NVM, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die NVM nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.3 Die Einschränkungen der vorherstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der NVM, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

3.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

4. Datenschutz

4.1 Im Zuge der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet die NVM personenbezogene Daten der Teilnehmer entsprechend einer gesonderten Datenschutzerklärung. Diese ist im Internet unter folgendem Link abrufbar: https://www.nahverkehr-mainfranken.de/datenschutz/#gewinnspiel-nvm-schnappschuss.

4.2 Für den Besuch der Webseite gelten zudem die Datenschutzbestimmungen der NVM unter https://www.nahverkehr-mainfranken.de/datenschutz/

5. Abschließende Bestimmungen

5.1 Die NVM behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Insbesondere können einzelne Fotos als Einsendung abgelehnt werden, wenn auf ihnen dritte Personen erkennbar sind. Des Weiteren können Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie sich der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen oder das Gewinnspiel in anderer unlauterer Weise zu beeinflussen versuchen.

5.2 Die NVM behält sich ferner das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Gewinnermittlung aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Computerviren, bei Fehlern der Soft- und Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen.

5.3 Der Teilnehmer erklärt mit der Einsendung eines Fotos, Urheber des Fotos im Sinne des § 7 UrhG zu sein. Der Teilnehmer überträgt der NVM mit seiner Einsendung ein einfaches Nutzungsrecht an dem übersandten Foto gem. § 31 UrhG zum Zwecke der öffentlichkeitswirksamen Durchführung des Gewinnspiels sowie zu Werbezwecken. Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbegrenzt. Das Nutzungsrecht ist räumlich unbegrenzt, insbesondere kann das Foto im Internet oder auf sonstigem Werbematerial veröffentlicht, vervielfältigt und damit weltweit abgerufen werden. Die Übertragung des Nutzungsrechtes ist unwiderruflich. Der Teilnehmer verzichtet auf eine Urheberbenennung.

5.4 Der Teilnehmer erhält für die Übertragung der Nutzungsrechte über das Recht zur Teilnahme am Gewinnspiel hinaus keine gesonderte Vergütung.

5.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Datenschutzrechtliche Rechtsbehelfe bleiben hiervon unberührt.

5.6 Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl führt jedoch nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Suche

QR-Code zum Herunterladen der
NVM Tickets-App scannen


WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner